In Hamburg ist für Carports & Garagen generell ein Bauantrag notwendig. Dieser muss von einem Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der fachlich geeignet ist. Dieser muss eine Erklärung abgeben. Dadurch benötigt man keine Statik.
Grenzbebauung ist bis 8 m Länge und 2,50 m Höhe problemlos möglich. Problematisch ist Vorgartenbebauung, Ausnahmen sind aber möglich. Zur Grundstücksgrenze (Auffahrt) muss 5 m Staufläche frei bleiben. Auch hier sind Ausnahmen für Carports möglich. |